Ein Wettbüro in Rheinland-Pfalz, das Oddset-Sportwetten vermittelt, muss nach einer in einem Eilverfahren ergangenen neuen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz zunächst eine Genehmigung beantragen (Beschluss vom 29. Dezember 2003; Az.: 2 L 2096/03.KO). Das gelte auch dann, wenn es Sportwetten an einen Veranstalter vermittle, der bereits in einem anderen deutschen Bundesland eine entsprechende Erlaubnis habe. Damit lehnte das Gericht den Eilantrag des Sportwettenvermittlers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Koblenz ab.