Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG), dass das Land Rheinland-Pfalz sich mit 51 Prozent an Lotto Rheinland-Pfalz beteiligen dürfe, löste beim Lotterieunternehmen in Koblenz Erleichterung aus: „Das ist heute ein guter Tag für uns“, sagte Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler in einer ersten Reaktion nach Bekanntwerden der Entscheidung. Mit seiner Entscheidung hat das OLG somit dem Bundeskartellamt widersprochen.