Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft Wettbewerbsbeschränkungen beim Lottovertrieb. Der BGH muss darüber entscheiden, ob der staatliche Lottovertrieb mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Nach Ansicht des Bundeskartellamts handelt es sich nämlich bei den im sog. Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Landeslotteriegesellschaften um ein den Wettbewerb beschränkendes Kartell. In dem Verfahren geht es um das so genannte Regionalitätsprinzip