Im neuen Geldspielgesetz 15.069 sollen nach dem Willen der Rechtskommission des Nationalrats keine Internetsperren vorgesehen werden. Die Veranstalter von in der Schweiz nicht bewilligten Online-Geldspielen sollen aber von der Eidgenössischen Spielbankenkommission verwarnt und allenfalls auch strafrechtlich verfolgt werden.