Mit Urteil vom 01.02.2011 hatte auch das Verwaltungsgericht Minden als siebtes deutsches Verwaltungsgericht in einem Hauptsacheurteil zugunsten der privaten Glücksspielvermittler entschieden und die angefochtene Untersagungsverfügung der Stadt Bielefeld aufgehoben (Az.: 1 K 2346/07). Über den Ausgang des von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs geführten Verfahrens hat der Linksunterzeichner als Prozessbevollmächtigter der Klägerin bereits am 02.01.2011 berichtet.