Im Spannungsfeld zwischen lizensierten und nicht lizensierten Glücksspielangeboten sollte ein Grundkonsens über zulässige Werbung bestehen. Der Jugendschutz muss zwischen Kanalisierungsauftrag und ökonomischen Interessen Berücksichtigung finden.
Im Spannungsfeld zwischen lizensierten und nicht lizensierten Glücksspielangeboten sollte ein Grundkonsens über zulässige Werbung bestehen. Der Jugendschutz muss zwischen Kanalisierungsauftrag und ökonomischen Interessen Berücksichtigung finden.
Heidelberg - Glücksspielrecht/Sportrecht Die Kanzlei MELCHERS verstärkt sich zum 1. Januar 2020 mit Dr. Holger Jakob (45), der nach langjähriger Tätigkeit als Legal Counsel bei Unternehmen der Glücksspiel- und Esports-Branche...