Das Land Baden-Württemberg hat im November ein neues Landesglücksspielgesetz verabschiedet. Danach müssen Spielbanken und Spielhallen an Heiligabend und am Ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben. An diesen Tagen ist auch der der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten untersagt. Darauf weist die Stadtverwaltung Mannheim hin.