Mehrere mit Hausgewinnspielen befasste Behörden haben bislang versucht, die eigentlich für sog. Call-in-Fernsehshows gedachte Gewinnspielsatzung auch auf Hausgewinnspiele im Internet anzuwenden. Diese vor allem von der Bezirksregierung Düsseldorf und der Regierung von Mittelfranken vertretene Auffassung bedeutete angesichts der damit verbundenen massiven Einschränkungen (insbesondere eine Begrenzung des Teilnahmebeitrags auf maximal EUR 0,50) für mehrere Projekte das vorzeitige Aus.