Wiesbaden, 19.09.2008 - Mit Beschluss vom 04.08.2008 hat das Landgericht Frankfurt der Happy Tipp Service GmbH im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, den Höchstgewinn einer Lotterie, insbesondere den Jackpot der Lotterie 6 aus 49, zu bewerben, ohne unmittelbar auf dem Werbeträger über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust aufzuklären. Das Unternehmen hatte es zuvor auf Internetwerbebannern sowie im Rahmen von Internet-Newslettern unterlassen, den Verbraucher über diese Wahrscheinlichkeiten hinzuweisen.