In einem durch Kanzlei Bongers geführten Strafverfahren gegen einen Betreiber einer Wettannahmestelle, in der Sportwetten an ein österreichisches Wettunternehmen vermittelt worden sind, hat das Amtsgericht Obernburg a. M. durch Beschluss vom 5. April 2011 (1 Ds 109 Js 10150/09) die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten abgelehnt.