Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat für heute ein Urteil im Streit zwischen einem Lottogewinner und dessen Ex-Frau angekündigt. Diese fordert im Zuge der Scheidung 242.500 Euro der Gewinnsumme als sogenannten Zugewinn-ausgleich, obwohl das Paar bereits zum Zeitpunkt des Lottogewinns nicht mehr zusammen-lebte.