In einem von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Beschluss vom 18.12.2013 (1 K 1976/13) der dortigen Antragstellerin Eilrechtsschutz gewährt, nachdem ihr das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) die Sportwettvermittlung innerhalb ihrer konzessionierten Gaststätte, in der auch Geldgewinnspielgeräte betrieben werden, untersagt hatte.