Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat den im Internet verbreiteten Programmhinweis des ZDF-Magazins „Frontal21“ über einen Beitrag zur schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzgebung heute (06. März 2012) zum Anlass genommen, die ZDF-Redaktion anzuschreiben: