Berlin/Coesfeld. Seit 01. Januar 2006 gilt in Deutschland für Unterhaltungsspielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit eine neue rechtliche Grundlage. Diese Spielverordnung in der nunmehr vorliegenden Form löste Regelungen ab, die in ihren Grundstrukturen aus dem Jahre 1953 stammten und auch nach Auffassung der zuständigen Gerätezulassungsbehörde, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), völlig veraltet waren.