Bekanntlich hat das Finanzgericht Hamburg mit Beschluss vom 21.09.2012, AZ: 3 K 104/11, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) diverse Fragen zur Europarechtmäßigkeit der Umsatz- und auch der Vergnügungsbesteuerung von Geldspielgeräten vorgelegt.
Bekanntlich hat das Finanzgericht Hamburg mit Beschluss vom 21.09.2012, AZ: 3 K 104/11, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) diverse Fragen zur Europarechtmäßigkeit der Umsatz- und auch der Vergnügungsbesteuerung von Geldspielgeräten vorgelegt.