Nach dem die deutschen Länder hinsichtlich des umstrittenen deutschen Glücksspielmonopols einen politischen Kompromiss abgelehnt haben, wird nunmehr der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Berechtigung dieses Monopols überprüfen. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) Köln und dem VG Gießen hat nunmehr ein drittes deutsches Verwaltungsgericht einen Sportwettenfall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das VG Stuttgart hat in einem Verfahren bezüglich der Untersagung der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten mit Beschluss vom 24. Juli 2007 (Az. 4 K 4435/06) den EuGH angerufen, da es die derzeitige Regelung für nicht europarechtskonform hält.