Wie bereits berichtet hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage der Europarechtswidrig der Neuregelung zur Umsatzsteuer auf Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt, Rs. C-58/09 „Leo-Libera“. Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Automatenunternehmer gegen jede Umsatzsteuerfestsetzung Einspruch einlegen müssen, wenn sie alle Rechte aus einer künftigen Entscheidung zugunsten der Steuerpflichtigen wahren wollen