In der Hauptsacheentscheidung des VG Bremen vom 10.03.2011 in dem von der Rechtsanwaltskanzlei Kartal geführten Verfahren (5 K 1919/09) hat das Gericht die Untersagungsverfügung der Stadt Bremen aufgehoben. Nunmehr liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor. Das Gericht nimmt sowohl eine europarechtswidrige als auch verfassungswidrige rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrages an (S. 5).