in Jahr und einen Tag nachdem der Europäische Gerichtshof ("EuGH") sein Urteil im portugiesischen Fall C-42/07, Liga Portuguesa veröffentlicht hat und nur einen Tag nach Veröffentlichung der drei Urteile in den deutschen Fällen aus dem Glücksspielsektor (C-316/07 et al, Markus Stoß et al, C-46/08, Carmen Media und C-409/06, Winner Wetten), hat der EuGH am 9. September 2010 seine Vorabentscheidung im österreichischen Fall C-64/08, Engelmann bekanntgegeben.