Das Finanzgericht Hamburg hat am 27.04.2010 die Klagen von vier Automatenaufstellunternehmern gegen die Hamburger Spielvergnügungsteuer (Einsatzsteuer) abgewiesen, das teilte der Hamburger Automatenverband e.V. (HAV) mit. Dem Urteil war eine sechsstündige Verhandlung und die Anhörung von Prof. Dr. Richter (PTB) als sachverständigem Zeugen vorausgegangen.