Es wurde bereits darüber berichtet, dass Pokerspieler zunehmend Post von deutschen Finanzämtern erhalten mit der Bitte, Auskunft über im In- und Ausland erzielte Pokergewinne zu erteilen (siehe hierzu Kazemi https://www.isa-guide.de/law/articles/26899.html. Die Finanzämter gehen hierbei davon aus, dass Gewinne aus Pokerspielen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind (§ 15 EStG, http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html).