Osnabrück - Mit Beschlüssen von gestern und heute hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück mehreren Eilanträgen von verschiedenen Spielhallenbetreibern stattgegeben.
Osnabrück - Mit Beschlüssen von gestern und heute hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück mehreren Eilanträgen von verschiedenen Spielhallenbetreibern stattgegeben.
Die unter anderem für das Glücksspielrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat über Anträge von Spielhallenbetreibern auf Eilrechtsschutz gegen die behördliche Ablehnung von seit dem 1. Juli 2017 erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse entschieden.