Die Länder (alle außer Schleswig-Holstein) haben am 15. Dezember 2011 anlässlich der MPK den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in der Fassung vom 28. Oktober 2011 unterschrieben. Der Änderungsstaatsvertrag ist unter dem Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission geschlossen worden. Des Weiteren ist er im ersten Halbjahr 2012 durch den Hessischen Landtag zu ratifizieren, da ein Inkrafttreten für den 1. Juli 2012 avisiert wird.