In dem vom AG Deggendorf zu beurteilenden Sachverhalt hatte der Kläger die Beklagte abgemahnt, weil diese angeblich für ein nicht konzessioniertes Glücksspiel in Deutschland geworben hatte. Die Beklagte war eine Suchmaschine, die Abmahnende, deren Hamburger Rechtsanwalt nun im vorliegenden Fall als Kläger auftrat und die Abmahnkosten einklagte, war im Bereich eines Offline-Casions tätig. Die Beklagte hatte hier auf einen ausländischen Online-Casino-Anbieter einen Link gesetzt.