Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Köln. Leitsatz: Eine noch nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet keine Wirkung im Bundesland Nordrhein-Westfalen."