Nach Auffassung des Gerichtshofs ist diese Beschränkung nicht durch die Bekämpfung der Geldwäsche und der Spielsucht gerechtfertigt. In Italien unterliegen Gewinne aus Spielkasinos der Einkommensteuer.
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist diese Beschränkung nicht durch die Bekämpfung der Geldwäsche und der Spielsucht gerechtfertigt. In Italien unterliegen Gewinne aus Spielkasinos der Einkommensteuer.