Der Ministerialentwurf 3/ME XXIV. GP zur Glückspielgesetz-Novelle 2008 wurde am 4.11.2008 vom Bundesministerium für Finanzen zur Begutachtung übermittelt. Überraschend an dem Entwurf ist nicht nur die kurze einmonatige Stellungnahmefrist, die offiziell am 04.12.2008 endete, sondern auch der weitreichende Inhalt. Neben der Tatsache, dass der Österreichische Bundesgesetzgeber von seinem Abgabenerfindungsrecht Gebrauch macht...