Wien - Der Staatsgerichtshof von Liechtenstein hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2012 der Invidualbeschwerde der Casino Admiral AG gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) des Fürstentums Liechtenstein vom 31. Mai 2012 Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung wegen Verletzung der Begründungspflicht aufgehoben.