Im Vorfeld der Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer zum Glücksspielstaatsvertrag hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) am 24.10.2011 eine Erklärung veröffentlicht, deren Bewertung verschiedener Glücks- und Gewinnspiele einseitig zugunsten staatlicher Anbieter ausfällt. Die Feststellung, dass vor allem staatliche Angebote vergleichsweise ungefährlich sind und kaum einer Regulierung bedürfen, spricht für sich.