Das Verwaltungsgericht Gera hat mit Urteil vom 16.6.2011 (5 K 1718/10) in einem von der Kanzlei Kuentzle Rechtsanwälte seit nunmehr zwölf Jahren betreuten Rechtsstreit das Thüringer Landesverwaltungsamt verpflichtet, einem deutschen Buchmacherunternehmen, das nicht über eine Erlaubnis aus DDR-Zeiten verfügt, eine Erlaubnis für den Betrieb eines Büros in Jena zur Annahme und Vermittlung von Sportwetten (keine Pferdewetten) mit fester Gewinnquote...