Über den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Buchmachererlaubnis der bwin e. K. vom 12.12.2007 (Az.: 3 Bs 286/06) wird schon wenige Tage nach Bekanntwerden viel geschrieben. Wirklich gelesen wird er wohl weniger. Die unbefangene Lektüre und objektive Auswertung des Beschlusses ergibt folgenden Befund: