Die Auseinandersetzung um die rechtliche Zulässigkeit von in privater Trägerschaft veranstalteten Sportwetten in der Bundesrepublik Deutschland wird weiter kontrovers geführt, ohne dass sich eine Lösung abzeichnet. Während die Strafgerichte mittlerweile in der deutlich überwiegenden Anzahl davon ausgehen, dass im grenzüberschreitenden Verkehr aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen eine Anwendung der §§ 284 ff. StGB nicht in Betracht käme, nimmt die herrschende wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung einen konträren Standpunkt ein und erklärt außerhalb des staatlichen Monopols veranstaltete Sportwetten für wettbewerbswidrig, weil diese gegen §§ 284 ff. StGB verstießen.