Linz (OTS) - Wie bereits im "Engelmann -Urteil" des Vorjahres stellt der EuGH erneut fest, dass die österreichische Glücksspielregelung mehrfach gegen die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts verstößt. Im heutigen Urteil zu den Vorlagefragen des Bezirksgerichts Linz zum Strafverfahren der bet-at-home.com Vorstände Franz Ömer und Jochen Dickinger führt der Gerichtshof aus, dass an ein Monopol für Internet Glücksspiel besonders strenge Anforderungen zu stellen sind...