In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit Urteil vom 1. April 2011 einen Sportwettvermittler, der Sportwetten an ein privatrechtlich lizenziertes Unternehmen in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat vermittelte, vom Tatvorwurf des § 284 StGB freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Berufung eingelegt.