Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. Mai 2009, Az. 9 AZR 241/08, entschieden, dass ein Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen hat. Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der Dienstberechtigte Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten...