Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Teilrevision der Spielbankenverordnung (VSBG) gutgeheissen. Gewisse Einschränkungen des Spielangebotes von B-Spielbanken werden gelockert. Zur Verbesserung der Sicherheit bei den Tischspielen wird eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von technischen Überwachungssystemen geschaffen.