Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes („OVG Saarland“) hat in den von Taylor Wessing geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren in mehreren gleichlautenden Beschlüssen vom 02. November 2010 die aufschiebende Wirkung der Klagen ausländischer Internet-Glücksspielanbieter gegen die Allgemeinverfügung der Landesmedienanstalt Saarland („LMS“) „Öffentliches Glücksspiel im Internet“ vom 29. Oktober 2009 angeordnet.