Der VGH Baden-Württemberg hebt Auswahlentscheidung der Stadt Freiburg i. Br. in einem Verfahren der Kanzlei BENESCH & PARTNER auf und moniert den „Anschein eines Geheimverfahrens“ durch die Stadt

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VG Saarlouis zu Spielhallen: Auswahlverfahren geht Härtefallprüfung vor