In einem durch die Kanzlei Bongers und Kollegen geführten Strafverfahren gegen einen Sportwettvermittler, der von Januar 2006 bis Juni 2006 Sportwetten an ein ausländisches Unternehmen vermittelt hatte, hatte das Amtsgericht Augsburg bereits mit einem Beschluss vom 01.03.2007 die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Das Amtsgericht Augsburg verwies insbesondere auf eine Entscheidung des Landgerichts München I...