Münster, den 5. August 2011 - Das Oberlandesgericht Köln hat auf die Berufung von WestLotto hin die Entscheidung des Landgerichts Köln aufgehoben, mit der Hartz-IV-Empfängern und überschuldeten Personen die Teilnahme an von WestLotto veranstalteten Sportwetten (Oddset) verboten worden war, wenn der Spieleinsatz unverhältnismäßig zum Einkommen ist.