Das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom 24.11.2010 im Revisionsverfahren die Rechtmäßigkeit von Untersagungsbescheiden der Stadt Nürnberg gegen private Wettanbieter bewertet. Eine Revision wurde abgewiesen, zwei Berufungsurteile wurden aufgehoben und die Sachen zur anderweitigen Verhandlung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.