OLG Frankfurt: Nach Liga Portuguesa bleibt die Vereinbarkeit der deutschen Glücksspielmonopole mit dem Gemeinschaftsrecht weiter ungeklärt. In einem ausführlich begründeten Beschluss hat das OLG Frankfurt bestätigt, dass die Vereinbarkeit des GlüStV mit dem Gemeinschaftsrecht als offen angesehen werden muss. Es hat ein Untersagungsverfahren bis zur Entscheidung des EuGH in den deutschen Vorabentscheidungsverfahren ausgesetzt