Mit Beschluss vom 07.02.2011 (Az.: 13 O 119/06) hat das Landgericht Wiesbaden einen Ordnungsmittelantrag der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen („Lotto Hessen“) gegen bwin kostenpflichtig zurückgewiesen. bwin war mit Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 04.06.2009 untersagt worden, so wie im Urteilstenor wiedergegeben über das Internet im Bundesland Hessen befindlichen Personen die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen...