Mit seinem Kreuz für die Zusatzlotterie SUPER 6 auf seinem Wochenschein hatte der Gewinner ein glückliches Händchen.
Mit seinem Kreuz für die Zusatzlotterie SUPER 6 auf seinem Wochenschein hatte der Gewinner ein glückliches Händchen.
Mit Beschluss vom 12.05.2015 (OVG 1 S 102.14) hat das OVG Berlin-Brandenburg den Eilantrag eines privaten Sportwettveranstalters zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Konzessionsverfahrens bestätigt. Ein privater Sportwettveranstalter war auf der ersten Stufe des Verfahrens zur Vergabe von bis zu 20 Sportwettkonzessionen ausgeschlossen worden...