Mehr als 25 Urteile aus dem gesamtem Bundesgebiet bestätigen Rückforderungsansprüche von Verbrauchern gegen Anbieter von illegalen Online-Casinos
Mehr als 25 Urteile aus dem gesamtem Bundesgebiet bestätigen Rückforderungsansprüche von Verbrauchern gegen Anbieter von illegalen Online-Casinos
Sich als Sportwetten-Unternehmen auf dem Markt zu behaupten ist heutzutage eine Herausforderung, der nur wenige Anbieter gewachsen sind. Umso wichtiger ist es, entscheidende Fehler zu vermeiden, die dem Erfolg der eigenen Operation im Weg stehen könnten. Der nachfolgende Artikel beleuchtet 4 der häufigsten Fehler, die wir im Markt beobachten konnten.
Effizientes Marketing stellt für Sportwetten-Anbieter sowohl den Weg zum Erfolg, als auch eine besondere Herausforderung dar. Mit diesen Tipps können Sie den Erfolg Ihrer Marketing Strategien messen und Ihre Maßnahmen anpassen, um Ihre Zielgruppen optimal zu erreichen.
Darmstadt. Nachdem der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist und die Begrenzung der Zahl der Konzessionsnehmer von 20 aufgehoben wurde...
Liverpool, 4. März 2010 – Stanleybet, Europas führender grenzübergreifender Sportwettenanbieter, klagt gegen die Gesetzesänderungen bezüglich der Legalität von Sportwetten in Frankreich. Die Änderungen werden von der französischen Regierung als Öffnung des Wettmarktes bezeichnet. In der Praxis werden die Richtlinien der Einzelmärkte der Europäischen Union, die die Wahlfreiheit für Kunden bewahren, weiterhin missachtet, weil „traditionelle“ Anbieter daran gehindert werden, in den Wettmarkt einzusteigen.
Cashpoint, ein führender Anbieter von Sportwettterminals in Deutschland, ist seit Januar 2010 Mitglied im Deutschen Automaten-Großhandels-Verband (DAGV). Im DAGV ergänzt Cashpoint den Kreis der namhaften Fachgroßhändler von Spielautomaten und Unterhaltungssystemen. „Mit der Mitgliedschaft im DAGV unterstreichen wir unsere hohe Erwartung zur Legalisierung von Sportwetten in Deutschland.“ sagt Udo Nickel von der Firma Cashpoint.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers und Kollegen geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 28. Mai 2009 – 27 L 1922/08 – die aufschiebende Wirkung der Klage einer international tätigen Veranstalterin von Sport- und Pferdewetten mit Sitz in Gibraltar, die am dortigen Veranstaltungsort über eine ordnungsgemäße Lizenz zur Veranstaltung solcher Wetten verfügt, angeordnet.
Mit seinem Beschluss vom 13.08.2008 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 7 B 29/08) die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV i. V. m. § 6 Abs. 1, Abs. 2 HGlüG bestätigt. Das Hessische Glücksspielgesetz normiert in europarechtlich unbedenklicher Form ein staatliches Sportwettenmonopol in Hessen. Insbesondere ist dieses Gesetz nicht notifizierungspflichtig, da dessen Regelungen nicht von jenen des Glücksspielstaatsvertrages abweichen.
Das OLG Jena (Urt. v. 02 11.2005 - Az.: 2 U 418/05) hatte darüber zu entscheiden, ob ein stattlicher Anbieter von Sportwetten berechtigt ist, einen privaten Sportwetten-Anbieter, der über keine inländische Genehmigung verfügt, bei dessen Bank "anzuschwärzen". Der staatliche Betreiber hatte die Bank angeschrieben und darauf hingewiesen, dass der private Unternehmer aufgrund der fehlenden Erlaubnis illegales Glücksspiel betreibe und somit Straftaten nach §§ 284, 287 StGB begehe.