Im letzten Jahr hatten das Landgericht Köln (Urteil v. 07.04.2009, Az: 33 O 45/09) in einer wettbewerbsrechtlichen Sache und das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Beschluss v. 15.07 2009, Az. 27 L 415/09) in der gleichen Angelegenheit im verwaltungsrechtlichen Verfahren entschieden, dass auch bei einem sog. geringwertigen Einsatz unter 50 Cent eine Online-Tombola als illegales Glücksspiel zu bewerteten sei, ohne sich mit Rechtsprechung und Literatur zum strafrechtlichen Glücksspielbegriff auseinanderzusetzen.