Mit Urteil vom 14.11.2006 hat das Amtsgericht Kelheim (Aktenzeichen: 2 Cs 125 Js 12872/06) den Betreiber eines Online-Terminals der Marke „Tipomat“, einem Internetterminal, über den auch Sportwetten eines innerhalb der EU konzessionierten Unternehmens angeboten werden können, vom Tatvorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glückspiels freigesprochen.