In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren hat das Amtsgericht Freiburg das wegen des Tatvorwurfs des unerlaubten Glückspiels (§ 284 StGB) eingeleitete Strafverfahren gegen einen Sportwettvermittler, der 2008 Sportwetten an ein international tätiges und in Malta lizensierte Unternehmen vermittelt hatte, auf Kosten der Staatskasse eingestellt.