Amtsgericht Augsburg bestätigt Freispruch für Sportwettenvermittler: Bis in das Jahr 2012 keine Strafbarkeit nach § 284 StGB

Amtsgerichts Augsburg: Vermittlung von Sportwetten an privaten Buchmacher derzeit nicht strafbar

Auch Staatsanwaltschaft Augsburg nimmt Berufung gegen freisprechendes Urteil des Amtsgerichts Augsburg zurück

Amtsgericht Augsburg lehnt Eröffnung eines strafrechtlichen Hauptverfahrens ab