Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 9. März 2007 (6 W 23/07) über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer „Rabatt-Würfel“-Aktion eines Baumarktes entschieden, der für seine Produkte mit folgendem Slogan warb: „Das große Rabatt-Würfeln bei T. Baumarkt. Vom 8. bis 13. Januar sparen Sie bei jedem Einkauf bis zu 25 %. An jeder Kasse können sie würfeln und bekommen dann sofort den gewürfelten Rabatt auf Ihren gesamten Einkauf gutgeschrieben.